Rallye National

Gerichtsurteil: DMSB darf keine Strafen mehr gegen Teilnehmer von RSC-Rallyes verhängen

Mit einer sportrechtlichen Grundsatzentscheidung und einem in der deutschen Rechtsprechung erstmaligen Urteil endete am 15.11.2022 ein Kartellrechtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nach über vier Jahren Verfahrensdauer wurde dort letztinstanzlich entschieden, jegliche Bestrafungen des DMSB – und auch schon die reine Androhung einer solchen – für die Teilnahme seiner Lizenznehmer an Veranstaltungen des RSC e. V. sind kartellrechtswidrig und damit unzulässig. Im konkreten Fall hatte sich Jörg Seitz aus Felsberg in Hessen gegen seine Verurteilung durch das DMSB-Sportgericht im Nachgang der RSC-Grabfeldrallye 2018 zur Wehr gesetzt und nun in allen Punkten durch das Gericht uneingeschränkt Recht bekommen.

Das Gericht führt dazu in seinem Urteil aus, bereits „im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des RSC liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.“, also des DMSB. Der DMSB veranstaltet, so das Gericht weiter, über 90 Prozent der Rallyes in Deutschland im Jahr. Damit besitzt der DMSB eine Monopolstellung, die er nicht zum Nachteil der Verbraucher – also der Lizenznehmer und Veranstalter – wie auch seiner Mitbewerber – wie dem RSC e. V. – missbrauchen darf, was er jedoch bisher tat, wie das Gericht sehr deutlich feststellt.

Konkret wurde der DMSB durch die Klage von Jörg Seitz dazu verurteilt, es bei Meidung von hohen Geld- bzw. Haftstrafen zukünftig zu unterlassen, gegenüber seinen Lizenznehmern „im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye Supercup e.V. teilzunehmen und/oder mit dem Rallye Supercup e.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt anzudrohen und/oder zu verhängen“. Dies betrifft insbesondere auch den Entzug von Lizenzen oder andere Bestrafungen wie Geldstrafen gegen seine Lizenznehmer, so das Gericht weiter. Alle dementsprechenden
Klauseln in den Lizenzbestimmungen des DMSB oder auch in den Bestimmungen zum DMSB-KFP sind somit unwirksam, da sie als rechtswidrig verurteilt worden sind. Zudem ist es dem DMSB von nun an verboten, die Erteilung einer Sportlizenz zur Teilnahme an Veranstaltungen des DMSB zu verweigern, weil der betroffene Lizenznehmer auch innerhalb des RSC e. V. aktiv ist bzw. auch dort Lizenznehmer ist.

Sollte sich der DMSB nun trotz der eindeutigen Entscheidung nicht an dieses strikte, gerichtliche Verbot halten, drohen ihm, laut Urteil, bis zu einer viertel Million Euro Geldstrafe für jeden Einzelfall oder bis zu sechs Monate Haft zu vollstrecken an seinem Präsidenten sowie weitere hohe Schadensersatzforderungen.

Zu dieser Grundsatzentscheidung hat wie bereits erwähnt die Einzelklage des Nordhessen Jörg Seitz geführt. Er war trotz einer gültigen DMSB-Lizenz mit einer zusätzlichen RSC-Lizenz bei der Grabfeldrallye 2018 gestartet und wurde, wie viele andere DMSB-Lizenznehmer auch, nach dieser Rallye vom DMSB-Sportgericht für die Teilnahme an dieser DMSB-unabhängigen Veranstaltung mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf Bewährung sanktioniert. Nach Einreichung seiner Klage wurde ihm sogar gänzlich vom DMSB verwehrt, eine Jahresfahrerlizenz des DMSB weiterhin beantragen zu können. All das ist jetzt nach dem Urteilsspruch aber hinfällig.

Foto: Patrick Mohr